Liebe Schulgemeinschaft,
trotz bereits in den Medien angekündigter Lockerungen, gelten weiterhin – erst einmal bis zum 2.April folgende Regelungen in den Schulen:
„Schülerinnen und Schüler müssen sich wie bisher an mindestens drei Tagen pro Woche testen (Selbsttest zu Hause). Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal müssen sich täglich testen lassen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte Personen und nachweislich genesene Personen. In den Innenbereichen müssen Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.“
Freundliche Grüße
Sebastian Backhuß